Abgaben an das TUM Archiv
Als Zentrale Serviceeinrichtung bewahrt das TUM Archiv analoges und digitales Schriftgut, audiovisuelle Medien und Objekte zur Geschichte der 1868 gegründeten Technischen Universität München. Es bewertet, übernimmt und erschließt Unterlagen aus Forschung, Lehre und Verwaltung der TUM sowie private Nachlässe von Universitätsangehörigen und Personen, die mit der TUM in Verbindung stehen. Als öffentliches Archiv gewährleistet das TUM Archiv die geordnete Nutzung seiner Bestände auf Grundlage des Bayerischen Archivgesetzes.
Alle Einheiten der TUM aus Forschung, Lehre und Verwaltung haben dem Archiv ihre Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Bei analogen Unterlagen ist dies in der Regel 30 Jahre nach deren Entstehung anzunehmen, bei digitalen Unterlagen oft wesentlich früher. Anbietungspflichtig sind auch solche Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten (einschließlich datenschutzrechtlich gesperrter Daten) oder die Geheimhaltungsbestimmungen unterliegen. Das Archiv ist zur Wahrung der Schutzfristen verpflichtet.
Wenn Sie dem TUM Archiv Unterlagen anbieten möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an: archiv@tum.de. Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Bewertung auf Archivwürdigkeit und Abholung.
Der Anbietungspflicht unterliegen alle Unterlagen aus Forschung, Lehre und Verwaltung der TUM, die im Zusammenhang dienstlicher Tätigkeiten entstanden sind – unabhängig davon, ob sie in analoger oder digitaler Form vorliegen. Erst nach einer Bewertung durch das TUM Archiv werden diese Unterlagen entweder in das Archiv übernommen oder können – sofern eine Archivwürdigkeit vonseiten des TUM Archivs ausgeschlossen wurde – kassiert werden.
Für bestimmte Unterlagen kann von vorneherein eine Archivwürdigkeit ausgeschlossen werden. Sie müssen daher dem TUM Archiv nicht angeboten werden und können – sofern sie für die Erfüllung der Aufgaben der jeweiligen Einheit nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen – vernichtet werden. Eine Auflistung dieser Unterlagen finden Sie hier:
Auch Daten, deren Löschung gesetzlich vorgeschrieben ist, sind dem TUM Archiv zur Bewertung anzubieten. Nach gültiger rechtlicher Regelung wird durch die Übernahme der Daten ins Archiv die ansonsten vorgeschriebene Löschung vollständig ersetzt (Löschungssurrogat).